Brand­melde­anlagen

Schützen Sie sich vor Feuer &

Retten Sie Leben

Sie wollen Ihr Gebäude vor Bränden schützen? Mithilfe einer automatischen Brandmeldeanlage können Sie Brände im Frühstadium detektieren und mithilfe einer akustischen Alarmierung Leben retten.

Dank der zusätzlichen Benachrichtigung der Feuerwehr kann diese schnell reagieren, den Brand eindämmen und damit größeren Brandschaden vermeiden. Sorgen auch Sie mit einer Brandmeldeanlage für einen optimalen Brandschutz Ihres Gebäudes. Gerne planen und installieren wir Ihre individuelle Brandmeldeanlage und stimmen alle Komponenten optimal auf Ihr Gebäude ab.

Leistungen

Planung, Installation & Wartung von Brandmeldeanlagen

Sie benötigen Beratung, Planung, Installation oder Wartung für Ihre Brandmeldeanlage? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
DIETRICH Sicherheitstechnik steht Ihnen im Großraum Stuttgart und Mannheim zur Verfügung.

Beratung & Planung

Für unsere Kunden bieten wir eine kostenlose Erstberatung zur Brandmeldeanlage an. Damit wollen wir vorerst alle Details klären: Wie viele Personen halten sich im Gebäude auf? Wie werden die Räumlichkeiten genutzt? Welche Anforderungen, auch nach DIN 14675, soll die Brandmeldeanlage erfüllen?
Anschließend folgt die Planung. Je nach Räumlichkeit und Nutzung des Gebäudes wählen wir aus verschiedenen Meldervarianten Ihren passenden Brandmelder aus.

Montage, Inbetriebsetzung & Abnahme

DIETRICH Sicherheitstechnik bietet eine professionelle Montage Ihrer Brandmeldeanlage mit allen Komponenten und Meldern an. Unsere zertifizierten Techniker installieren Ihre Brandmeldezentrale mit allen Ansteuerungen. Anschließend wird Ihre Anlage fachgerecht in Betrieb genommen und die Funktionalitäten geprüft. Gerne kümmern wir uns auch um die Abnahme durch die Feuerwehr und einen Sachverständigen gemäß SprüfV.

Inspektion, Instandhaltung und Wartung nach DIN

Brandmeldeanlagen müssen gemäß DIN 14675 regelmäßig inspiziert und gewartet werden, um die volle Funktionalität im Ernstfall zu gewährleisten. DIETRICH Sicherheitstechnik bietet Ihnen hierfür einen Wartungsvertrag an – damit können Sie dies uns überlassen. Turnusmäßig vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Inspektion und Wartung Ihrer Brandmeldeanlage. Dabei dokumentieren wir alle Ergebnisse gemäß ISO 9001 in unseren Instandhaltungsprotokollen.

Die Vorteile einer Brandmeldeanlage

Frühzeitige Branderkennung
Durch die frühzeitige Branderkennung können bedrohte Personen sowie wertvolle Waren geschützt werden.

Schnelle Informationsübermittlung
Dank einer Aufschaltung zur Feuerwehr kann diese unmittelbar über einen Brand informiert und alle nötigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden.

Alarmierung von Personen
Die Brandmeldeanlage sorgt durch akustische Signale dafür, dass bedrohte Menschen über den Brand informiert und evakuiert werden.

Brandschutzanbindungen
Brandmeldeanlagen können mit weiteren Brandschutzeinrichtungen oder Betriebsmitteln verbunden werden. Somit können im Brandfall beispielsweise Rauch- und Wärmeabzüge geöffnet, Brandschutztüren geschlossen oder Maschinen abgeschaltet werden, um die Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

Abwesenheit
Der größte Vorteil ist, dass Brände automatisch erkannt werden, auch wenn keine Personen anwesend sind. Die Anlage kümmert sich selbstständig um die Einleitung von Brandschutzmaßnahmen.

FAQs

Wie funktioniert eine Brandmeldeanlage?

Erkennt ein Brandmelder (bspw. Rauch-, Temperatur- oder Flammenmelder) oder eine Brandmelder-Gruppe einen Brand, wird ein Signal an die Brandmeldezentrale (BMZ) geleitet. In der Brandmeldezentrale laufen alle gesammelten Informationen der Brandmeldeanlage zusammen. Die BMZ verarbeitet diese und wertet sie aus. Empfängt sie eine Brandmeldung, kann sie selbständig Maßnahmen zur Brandbekämpfung einleiten. Je nach Objekt und Ausbau der Brandmeldeanlage steuert die Brandmeldezentrale vielfältige Maßnahmen an, wie die Alarmierung von Personen oder der Feuerwehr, die Abschaltung von Maschinen oder das Schließen von Brandschutztüren.

Wie ist der Aufbau einer Brandmeldeanlage?

Brandmeldeanlagen bestehen aus zentralen sowie dezentralen Komponenten. Die zentrale Funktion nimmt die Brandmeldezentrale (BMZ) ein und ist damit der wichtigste Bestandteil einer Anlage. Zu den dezentralen Komponenten gehören zum Beispiel Bedieneinrichtung oder akustische Signale.

Brandmeldezentrale

Zuständig für die Sammlung aller Informationen der Sensoren und Steuerung der Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Sie ist in der Regel die erste Anlaufstelle für die Feuerwehr.

Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)

Befindet sich außerhalb des Gebäudes. Hier wird üblicherweise ein Schlüssel des Gebäudes für die Feuerwehr hinterlegt.

Feuerwehrinformationszentrum (FIZ)

Hier befinden sich das Feuerwehr-Bedienfeld und das Anzeigetableau sowie die Feuerwehr-Laufkarten.

Automatische und manuelle Melder

Brandmelder dienen der Branderkennung und -meldung. Sie können von Personen manuell bedient werden oder auch automatisch ihre Umgebung auf physikalische Kenngrößen (Wärme, Gaskonzentration, Feuchtigkeit etc.) überprüfen.

Akustische und optische Signalgeber

Durch akustische oder optische Signale können bedrohte Personen über einen Brand informiert und ggf. aus der gefährlichen Situation geführt werden. Hierzu zählen beispielsweise Sirenen oder Blitzleuchten, aber auch Sprachdurchsagen.

Schnittstellen und Ansteuerungen

Brandmeldeanlagen können auch weitere Brandschutzeinrichtungen automatisch ansteuern, wie Feuerschutzklappen, Sprachalarmierungen und Brandschutztüren.

Wann ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?

Eine Brandmeldeanlage wird üblicherweise von der Baubehörde vorgeschrieben. Sie finden Angaben über die geforderte Anlage im Brandschutzgutachten Ihres Gebäudes. Hier steht, ob Sie eine Anlage nach DIN 14675 als Hausalarm oder als aufgeschaltete Anlage zur Feuerwehr benötigen.

Zudem finden Sie im Gutachten Informationen über den Umfang der Anlage: Vollschutz, Teilschutz, Schutz von Fluchtwegen oder Einrichtungsschutz. Je nach Branche kann es sein, dass eine Sonderbauverordnung vorliegt, die Sie beachten müssen.

Möchten Sie eine Brandmeldeanlage freiwillig zu Ihrem Schutz installieren, gibt es keine Vorgaben. Sie können selbst entscheiden, wie Ihre Anlage eingerichtet werden soll.

Was kostet eine Brandmeldeanlage?

Die Frage nach den Kosten einer Brandmeldeanlage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten sind abhängig von verschiedenen Kriterien: Größe Ihres Gebäudes, dessen Nutzung und Räumlichkeiten, Anzahl notwendiger Brandmelder, Vorgaben des Brandschutzkonzeptes etc.

Meist fängt der Preis einer Brandmeldeanlage bei etwa 2.500 € an, kann jedoch bei einer größeren Anlage bis zu einem sechsstelligen Betrag steigen. Zudem ist bei einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 zu beachten, dass ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma notwendig ist. Für eine grobe Einschätzung Ihrer Gegebenheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Wann ist eine Feuerwehraufschaltung notwendig?

Je nach Bauverordnung kann eine Aufschaltung zur Feuerwehr bei Ihrer Brandmeldeanlage notwendig sein. Dies ist abhängig vom Gebäudetyp, -größe und Sonderbauverordnung. Sonderbauverordnungen gelten zum Beispiel für Einkaufszentren, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Flughäfen und Tiefgaragen.

In der Beherbergungsstättenverordnung steht zum Beispiel, dass Hotels, Pensionen sowie Herbergen mit mehr als 60 Betten eine Brandmeldeanlage mit automatischen und manuellen Brandmeldern installiert haben müssen. Zudem müssen die Alarmierungen unmittelbar automatisch zur Feuerwehr übertragen werden.

Diese Sonderverordnungen sind jedoch nicht in allen Bundesländern einheitlich. Falls Sie unsicher sind, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wie oft sollte eine Wartung bei einer Brandmeldeanlage erfolgen?

Nach DIN 14675 müssen alle Brandmeldeanlagen regelmäßig von einer Fachfirma inspiziert und gewartet werden. Diese Fachfirma muss nach DIN 14675, wie es bei uns der Fall ist, für die Wartung von Brandmeldeanlagen zertifiziert sein. Zudem ist ein Wartungsvertrag vorgeschrieben, wenn Ihre Brandmeldeanlage nach DIN 14675 ausgeführt ist.

Einmal pro Jahr müssen alle Melder und jede Ansteuerung geprüft werden. Damit wird festgestellt, ob die Alarme in der Brandmeldezentrale korrekt ankommen und verarbeitet werden. Folgende Punkte werden bei der Wartung durchgeführt:

  • Automatische Brandmelder: Testen der Rauchmelder mit Prüfgas, Wärmemelder mit speziellen Hitzeprüfköpfen, Druckknopfmelder durch manuelle Auslösung.
  • Steuerung: Die in der Brandmeldezentrale programmierten Ansteuerungen von zusätzlichen Brandschutzeinheiten müssen getestet werden (Öffnen von Fluchttüren, Rauch- & Wärmeabzug etc.).
  • Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD): Testen der FSD-Ansteuerung und Überprüfung der Funktionen.
  • Akkus: Jede BMA ist für den Fall eines Stromausfalls mit Akkus gesichert. Daher müssen die Akkus im Ruhe- und Alarmzustand gemessen und alle vier Jahre ausgetauscht werden.
  • Dokumentation: Jede Wartung muss im Prüfbuch der Brandmeldeanlage dokumentiert werden. Zur Dokumentation gemäß ISO 9001 werden zusätzlich Prüflisten verwendet. In diesen sind sämtliche Brandmelder und Steuerungen aufgeführt, die nach jedem Test dokumentiert werden.
  • Pflege und Reinigung der Anlagenteile

Was ist eine Begehung der Brandmeldeanlage?

Eine Begehung ist eine Anforderung aus der DIN 14675 und DIN VDE 0833-1 und nicht zu verwechseln mit Wartungs-, Inspektions- oder Instandhaltungsmaßnahmen. In den genannten DIN-Normen wird vorgeschrieben, dass der Inhaber einer Brandmeldeanlage dazu verpflichtet ist, diese regelmäßig zu begehen.

Möchten Sie die Begehungen selbst durchführen, benötigen Sie eine gemäß Norm benannte und geschulte “sachkundige Person”. Diese geschulte Person muss durch eine Fachfirma in die Aufgabenstellung einer Begehung eingewiesen werden. Alle Begehungen müssen in einem Betriebsbuch festgehalten werden. Fallen bei der Begehung Mängel auf, müssen diese dokumentiert und unverzüglich von einer Fachfirma beseitigt werden. Im Schadenfall müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Brandmeldeanlage in regelmäßigen Intervallen gewartet und begangen wurde. 

Begehungen müssen viermal jährlich durchgeführt werden. Hierbei werden folgende Prüfungen durchgeführt:

  • Einhaltung der im Brandschutzkonzept festgelegten Überwachungsaufgaben
  • Überprüfung der Aktualität der Feuerwehrlaufkarten und anderer Hilfsmittel (Änderungen der Raumnutzung, Umgebungsbedingungen etc.)
  • Überprüfung des sichtbaren Zustandes aller Brandmeldeanlagen-Komponenten
  • Überprüfung des Betriebsbuches auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Gerne übernehmen wir Ihre Aufgaben als Betreiber und führen für Sie viermal jährlich die Begehungen als zertifiziertes Fachunternehmen durch.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch!

Persönliche Beratungshotline: 07181 9926 0

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben können, Sie natürlich über unsere Service-Hotline jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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