7. August 2026

2G-Abschaltung in Deutschland: Dringender Handlungsbedarf für Einbruchmeldetechnik & Brandmeldetechnik

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    Der sogenannte "2G-Sunset" rückt näher: Die Mobilfunknetzbetreiber haben die schrittweise Abschaltung des alten 2G-Netzes (GSM) bereits für das Jahr 2028 beschlossen. Während Smartphone-Nutzer davon nichts bemerken, verlieren zehntausende Einbruch- und Brandmeldeanlagen ihren zertifizierten Übertragungsweg. Erfahren Sie, welche Risiken drohen und wie Sie Ihre Gefahrenmeldeanlagen jetzt rechtzeitig für die Zukunft absichern.

    Warum der Wegfall des GSM-Netzes die Dual-Path-Übertragung gefährdet

    Die Mobilfunktechnologie entwickelt sich stetig weiter – das bedeutet jedoch auch, dass ältere Netze schrittweise abgeschaltet werden. Während 3G (UMTS) bereits Geschichte ist und 4G/5G den Datenmarkt dominieren, blieb das 2G-Netz über Jahrzehnte das unersetzliche Rückgrat der Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation in der Sicherheitstechnik. Der Grund: 2G bietet eine hohe Gebäudedurchdringung und reicht tief in fensterlose Kellerräume oder Technikzentralen hinein.

    Diese Umstellung hat direkte und gravierende Auswirkungen auf bestehende Alarmübertragungsanlagen und Geräte, die ausschließlich über das 2G-Netz kommunizieren. In Zukunft kann nicht mehr sichergestellt werden, dass Alarmmeldungen zuverlässig an Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) übertragen werden. Es besteht somit das konkrete Risiko von ständigen Verbindungsabbrüchen oder vollständigen Systemausfällen.

    Normenverstoß: Verlust der DIN EN 50136 Zertifizierung

    Die europäische Norm DIN EN 50136 definiert die strikten Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen. Vor allem bei Hochsicherheitsobjekten (Gewerbe, Industrie, Banken) wird zwingend eine Zwei-Wege-Kommunikation (Dual-Path) verlangt. Das Standard-Setup besteht hier aus:

    • Primärweg: Breitband-IP-Übertragung (DSL/Glasfaser).
    • Sekundärweg (Fallback): Das integrierte GSM-Modul (2G).

    Wird der Breitbandanschluss durch Sabotage oder technische Defekte getrennt, schaltet die Anlage sofort auf das Mobilfunkmodul um. Fällt dieses 2G-Netz nun providerseitig weg, ist der Fallback-Weg tot. Geräte mit reiner 2G-Technologie sind mittelfristig nicht mehr funktionsfähig, die Übertragungssicherheit von Alarmmeldungen kann nicht mehr gewährleistet werden und die Gefahrenmeldeanlage verliert ihre bauaufsichtliche Zulassung sowie Norm-Konformität.

    Die zukunftssichere Umrüstung: Modernisierung auf 4G/LTE, LTE-M und NB-IoT

    Eine rechtzeitige Umrüstung auf moderne Technologien (z. B. 4G/LTE) wird von Fachplanern dringend empfohlen. Für schwierige Empfangslagen in Technikräumen kommen modernste Übertragungsgeräte zum Einsatz, die LTE-M (Cat-M1) oder Narrowband-IoT (NB-IoT) unterstützen. Diese Low-Power-Wide-Area-Network (LPWAN) Standards nutzen das moderne 4G/5G-Netz, besitzen jedoch eine deutlich höhere Gebäudedurchdringung als klassischer Mobilfunk.

    Ihre klaren Vorteile bei einer frühzeitigen Umstellung auf 4G/LTE:

    • Voraussichtlich bessere Netzabdeckung: Zuverlässige Erreichbarkeit auch an anspruchsvollen Gebäudestandorten.
    • Höhere Übertragungssicherheit: Schnellere Datenübertragung und unterbrechungsfreie Alarmierung im Ernstfall.
    • Zukunftssichere Technologie: Langfristige Verfügbarkeit und Einhaltung aller baurechtlichen und versicherungstechnischen Normen.

    Um einen reibungslosen und unterbrechungsfreien Betrieb Ihrer Einbruch- und Brandmeldeanlagen sowie Aufzugsnotrufe sicherzustellen, sollten Betreiber frühzeitig eine Überprüfung ihrer bestehenden Technik vornehmen und gegebenenfalls eine Modernisierung der Übertragungseinrichtungen einplanen, bevor die Abschaltung im Jahr 2028 greift.

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