5. November 2026

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601: Anforderungen und Aktualisierung

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    Flucht- und Rettungspläne sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts. Sie unterstützen Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher dabei, sich im Brand- oder Notfall schnell zu orientieren und das Gebäude sicher zu verlassen. Damit die Pläne diese Aufgabe erfüllen, müssen sie übersichtlich, aktuell und an den richtigen Stellen angebracht sein.

    Die DIN ISO 23601 beschreibt die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen. Sie legt unter anderem fest, wie Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen dargestellt werden. Wann ein Plan erforderlich ist, ergibt sich in Deutschland insbesondere aus den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3.

    Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?

    Flucht- und Rettungspläne sind erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte dies notwendig machen. Das kann beispielsweise bei unübersichtlichen, weitläufigen oder mehrgeschossigen Gebäuden der Fall sein. Auch besondere Gefährdungen, eine hohe Personenbelegung oder komplexe Wegeführungen können einen Aushang erforderlich machen.

    Ob ein Plan benötigt wird, sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Dabei sind nicht nur die baulichen Gegebenheiten, sondern auch die Nutzung des Gebäudes, die Zahl der anwesenden Personen und mögliche eingeschränkte Ortskenntnisse zu berücksichtigen. Für Besucher und ortsfremde Personen können Flucht- und Rettungspläne besonders wichtig sein.

    Welche Inhalte muss ein Flucht- und Rettungsplan enthalten?

    Ein Flucht- und Rettungsplan muss die Situation vor Ort eindeutig und leicht verständlich abbilden. Zu den typischen Pflicht- und Orientierungselementen gehören:

    • der Grundriss des jeweiligen Bereichs oder Geschosses,
    • der aktuelle Standort mit dem Hinweis „Sie sind hier“,
    • Flucht- und Rettungswege sowie deren Verlaufsrichtung,
    • gekennzeichnete Notausgänge und Ausgänge ins Freie,
    • Treppen, notwendige Flure und alternative Fluchtwege,
    • Sammelstellen, sofern sie für das Gebäude festgelegt sind,
    • Standorte von Feuerlöschern und weiteren Brandschutzeinrichtungen,
    • Erste-Hilfe-Einrichtungen und gegebenenfalls Defibrillatoren,
    • Notrufmöglichkeiten sowie wichtige Verhaltenshinweise für den Gefahrenfall.

    Die verwendeten Sicherheitszeichen sollten der geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung entsprechen. Eine einheitliche Farbgebung, gut lesbare Beschriftungen und ein angemessener Maßstab erleichtern die Orientierung. Überflüssige Informationen sollten vermieden werden, damit die wesentlichen Angaben im Notfall schnell erfasst werden können.

    Wo werden Flucht- und Rettungspläne ausgehängt?

    Die Pläne müssen dort angebracht werden, wo sie im Notfall schnell gefunden und gelesen werden können. Geeignete Stellen sind beispielsweise Eingangsbereiche, Flure, Treppenräume, Kreuzungspunkte von Verkehrswegen sowie Bereiche vor Aufzügen. In größeren oder unübersichtlichen Gebäuden können mehrere Pläne pro Geschoss notwendig sein.

    Der Aushang sollte gut sichtbar, dauerhaft zugänglich und ausreichend beleuchtet sein. Der dargestellte Plan muss zur Blickrichtung der betroffenen Person passen. Außerdem darf der Plan nicht durch Möbel, Dekorationen oder andere Gegenstände verdeckt werden. Es ist sinnvoll, Beschäftigte regelmäßig über die Pläne, Fluchtwege und Sammelstellen zu informieren.

    Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

    Für die Erstellung ist grundsätzlich der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber der Arbeitsstätte verantwortlich. Die konkrete Ausarbeitung kann durch eine fachkundige Person oder ein spezialisiertes Fachunternehmen erfolgen. Entscheidend ist, dass die erstellende Person über ausreichende Kenntnisse der baulichen Situation, der einschlägigen Normen und der betrieblichen Gefährdungen verfügt.

    Vor der Freigabe sollten die Pläne mit den aktuellen Bauunterlagen, der Gefährdungsbeurteilung und den örtlichen Gegebenheiten abgeglichen werden. Bei besonderen Gebäuden oder behördlichen Auflagen kann zusätzlich eine Abstimmung mit Brandschutzverantwortlichen, Sachverständigen oder der zuständigen Feuerwehr erforderlich sein. DIETRICH Sicherheitstechnik unterstützt Unternehmen bei der fachgerechten Planung und Umsetzung von Flucht- und Rettungsplänen.

    Wann müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

    Ein Flucht- und Rettungsplan muss immer dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entsprechen. Eine Aktualisierung ist deshalb erforderlich, sobald sich relevante Bedingungen ändern. Dazu gehören beispielsweise:

    • Umbauten, Nutzungsänderungen oder neue Raumaufteilungen,
    • veränderte Flucht- und Rettungswege,
    • neue oder versetzte Notausgänge, Treppen und Türen,
    • veränderte Standorte von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Mitteln oder Defibrillatoren,
    • neue Sammelstellen oder geänderte betriebliche Abläufe,
    • Änderungen von Brandschutz- oder Sicherheitsvorgaben.

    Auch ohne konkrete bauliche Veränderung sollten die Pläne regelmäßig kontrolliert werden. Eine feste, allgemeingültige Aktualisierungsfrist ersetzt dabei nicht die Pflicht, Änderungen unverzüglich einzuarbeiten. Verantwortliche sollten daher Prüfungen dokumentieren und sicherstellen, dass ausgehängte Exemplare sowie digitale oder archivierte Planstände übereinstimmen.

    Unterschied zwischen Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten

    Die drei Planarten erfüllen unterschiedliche Aufgaben und richten sich an verschiedene Nutzergruppen. Flucht- und Rettungspläne dienen in erster Linie der Selbstrettung. Sie zeigen Personen im Gebäude, wie sie einen sicheren Bereich oder das Freie erreichen und wo sie wichtige Sicherheitseinrichtungen finden.

    Feuerwehrpläne unterstützen die Einsatzkräfte bei der Orientierung und Einsatzplanung. Sie enthalten für die Feuerwehr relevante Informationen über bauliche Anlagen, Zugänge, Brandabschnitte, besondere Gefahren und technische Einrichtungen. Anforderungen ergeben sich insbesondere aus DIN 14095 sowie aus örtlichen Vorgaben.

    Feuerwehrlaufkarten zeigen Einsatzkräften den Weg von der Brandmelderzentrale zu einem ausgelösten automatischen Brandmelder. Sie sind Bestandteil der Orientierung bei Brandmeldeanlagen und werden nach den einschlägigen technischen Regeln sowie den Anforderungen der zuständigen Feuerwehr erstellt. Eine Feuerwehrlaufkarte ersetzt daher keinen Flucht- und Rettungsplan.

    Fazit: Aktuelle Pläne schaffen Sicherheit

    Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 helfen dabei, Menschen im Notfall schnell und eindeutig zu führen. Sie müssen die örtlichen Gegebenheiten korrekt darstellen, gut sichtbar ausgehängt und regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Da sie eine andere Aufgabe als Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten haben, dürfen die unterschiedlichen Planarten nicht miteinander verwechselt werden.

    Prüfen Sie, ob Ihre Flucht- und Rettungspläne noch dem aktuellen Gebäudezustand entsprechen und ob alle relevanten Einrichtungen korrekt eingezeichnet sind. Informieren Sie sich über Flucht- und Rettungspläne von DIETRICH Sicherheitstechnik und lassen Sie die Umsetzung bei Bedarf fachkundig prüfen.

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