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Brandmeldeanlagen
Schützen Sie sich vor Feuer &
Retten Sie Leben
Der Schutz Ihres Gebäudes vor einem Brand hat oberste Priorität. Unsere automatischen Brandmeldeanlagen (BMA) sind darauf ausgelegt, Brände bereits im Frühstadium zu erkennen und durch akustische Alarmierung Leben zu retten.
Dank der zusätzlichen Benachrichtigung der Feuerwehr kann diese schnell reagieren, den Brand eindämmen und damit größeren Brandschaden verhindern. Sorgen auch Sie mit einer Brandmeldeanlage für einen optimalen Brandschutz Ihres Gebäudes. Gerne planen und installieren wir Ihre individuelle Brandmeldeanlage und stimmen alle Komponenten optimal auf Ihr Gebäude ab.
Die Vorteile einer Brandmeldeanlage
Frühzeitige Branderkennung
Durch die frühzeitige Branderkennung können bedrohte Personen sowie wertvolle Waren geschützt werden.
Schnelle Informationsübermittlung
Dank einer Aufschaltung zur Feuerwehr kann diese unmittelbar über einen Brand informiert und alle nötigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden.
Alarmierung von Personen
Die Brandmeldeanlage sorgt durch akustische Signale dafür, dass bedrohte Menschen über den Brand informiert und evakuiert werden.
Brandschutzanbindungen
Brandmeldeanlagen können mit weiteren Brandschutzeinrichtungen oder Betriebsmitteln verbunden werden. Somit können im Brandfall beispielsweise Rauch- und Wärmeabzüge geöffnet, Brandschutztüren geschlossen oder Maschinen abgeschaltet werden, um die Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
Abwesenheit
Der größte Vorteil ist, dass Brände automatisch erkannt werden, auch wenn keine Personen anwesend sind. Die Anlage kümmert sich selbstständig um die Einleitung von Brandschutzmaßnahmen.
Bestandteile einer Brandmeldeanlage (BMA)
Eine Brandmeldeanlage (BMA) besteht aus verschiedenen Komponenten, die zusammenarbeiten, um Brände frühzeitig zu erkennen, Alarme auszulösen und geeignete Maßnahmen im Brandfall zu ergreifen.
Zu den Hauptbestandteilen einer typischen BMA gehören:
- Brandmelder: Sensoren, die Rauch, Hitze oder Flammen erkennen und strategisch im Gebäude platziert sind.
- Brandmeldezentrale (BMZ): Das zentrale Steuerungssystem, das alle Informationen von den Brandmeldern sammelt, auswertet und im Ernstfall Alarme auslöst.
- Alarmierungssysteme: Akustische und visuelle Signalgeber wie Sirenen, Blitzleuchten oder Sprachdurchsagen zur Information und Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen.
- Ansteuerungen: Systeme, die weitere Brandschutzeinrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzüge, Brandschutztüren oder Sprinkleranlagen automatisch aktivieren.
- Übertragungseinrichtungen: Mechanismen zur automatischen Übertragung von Brandmeldungen an die Feuerwehr oder eine Sicherheitszentrale zur schnellen Reaktion im Ernstfall.
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Ablauf im Brandfall
Im Brandfall läuft der Ablauf einer Brandmeldeanlage folgendermaßen ab:
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- Branddetektion: Ein Brandmelder erkennt Rauch, Hitze oder Flammen und sendet ein Signal an die Brandmeldezentrale.
- Alarmierung: Die Brandmeldezentrale löst sofort Alarme aus, die Personen im Gebäude über den Brand informieren. Gleichzeitig werden die Feuerwehr und gegebenenfalls andere relevante Stellen benachrichtigt.
- Evakuierung: Personen im Gebäude werden durch akustische und visuelle Signale zur Evakuierung aufgefordert. Brandschutztüren können automatisch geschlossen werden, um die Ausbreitung des Feuers zu verhindern.
- Brandbekämpfung: Gleichzeitig mit der Evakuierung werden automatisch weitere Brandschutzmaßnahmen eingeleitet, wie das Auslösen von Sprinkleranlagen oder das Steuern von Rauch- und Wärmeabzügen.
- Einsatz der Feuerwehr: Die Feuerwehr trifft am Ort des Geschehens ein und erhält von der Brandmeldeanlage wichtige Informationen über den Brandherd und die Lage im Gebäude, um effektiv gegen das Feuer vorgehen zu können.
Durch diese schnelle Reaktion und koordinierte Maßnahmen minimiert die Brandmeldeanlage nicht nur die Gefahr für Menschenleben, sondern auch den Schaden an Eigentum und Gebäudestrukturen.
In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihre Bedürfnisse genau ermitteln und Ihnen die bestmögliche Lösung bieten, um den optimalen Brandschutz für Ihr Gebäude bereitzustellen.
Planung, Installation & Wartung von Brandmeldeanlagen
Sie benötigen Beratung, Planung, Installation oder Wartung für Ihre Brandmeldeanlage? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
DIETRICH Sicherheitstechnik steht Ihnen im Großraum Stuttgart und Mannheim zur Verfügung.
Ob Beratung, Planung, Installation oder Wartung – wir bieten Ihnen alles rund um Brandmeldeanlagen aus einer Hand. Unser Team steht Ihnen im Großraum Stuttgart und Mannheim zur Verfügung und plant gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für Ihr Gebäude. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, alle Komponenten Ihrer Brandmeldeanlage individuell auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
Beratung & Planung
Kostenlose Erstberatung zur Brandmeldeanlage
Wir bieten eine kostenlose Erstberatung zur Brandmeldeanlage an, um Ihre Anforderungen zu verstehen und alle Details zu klären. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Nutzung Ihres Gebäudes als auch die gesetzlichen Vorschriften nach DIN 14675. Anschließend wählen wir je nach Räumlichkeit und Nutzung die passende Meldervariante für Ihre Anlage aus.
Montage, Inbetriebnahme & Abnahme
Professionelle Installation für maximale Sicherheit
Unsere zertifizierten Techniker übernehmen die fachgerechte Montage Ihrer Brandmeldeanlage und stellen sicher, dass alle Komponenten ordnungsgemäß installiert sind. Nach der Inbetriebsetzung überprüfen wir die Funktionalitäten Ihrer Anlage und kümmern uns um die Abnahme durch die Feuerwehr und einen Sachverständigen gemäß SprüfV.
Inspektion, Instandhaltung & Wartung
Sorgenfreier Betrieb dank regelmäßiger Wartung
Gemäß DIN 14675 muss Ihre Brandmeldeanlage regelmäßig inspiziert und gewartet werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig funktioniert. Wir bieten Ihnen einen Wartungsvertrag an, bei dem wir die Inspektion und Wartung Ihrer Anlage turnusmäßig durchführen. Alle Ergebnisse werden gemäß ISO 9001 in unseren Instandhaltungsprotokollen dokumentiert, damit Sie darauf vertrauen können, dass Ihre Brandmeldeanlage jederzeit einsatzbereit ist.
FAQs
Wie funktioniert eine Brandmeldeanlage?
Erkennt ein Brandmelder (bspw. Rauch-, Temperatur- oder Flammenmelder) oder eine Brandmelder-Gruppe einen Brand, wird ein Signal an die Brandmeldezentrale (BMZ) geleitet. In der Brandmeldezentrale laufen alle gesammelten Informationen der Brandmeldeanlage zusammen. Die BMZ verarbeitet diese und wertet sie aus. Empfängt sie eine Brandmeldung, kann sie selbständig Maßnahmen zur Brandbekämpfung einleiten. Je nach Objekt und Ausbau der Brandmeldeanlage steuert die Brandmeldezentrale vielfältige Maßnahmen an, wie die Alarmierung von Personen oder der Feuerwehr, die Abschaltung von Maschinen oder das Schließen von Brandschutztüren.
Wie ist der Aufbau einer Brandmeldeanlage?
Brandmeldeanlagen bestehen aus zentralen sowie dezentralen Komponenten. Die zentrale Funktion nimmt die Brandmeldezentrale (BMZ) ein und ist damit der wichtigste Bestandteil einer Anlage. Zu den dezentralen Komponenten gehören zum Beispiel Bedieneinrichtung oder akustische Signale.
Brandmeldezentrale
Zuständig für die Sammlung aller Informationen der Sensoren und Steuerung der Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Sie ist in der Regel die erste Anlaufstelle für die Feuerwehr.
Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
Befindet sich außerhalb des Gebäudes. Hier wird üblicherweise ein Schlüssel des Gebäudes für die Feuerwehr hinterlegt.
Feuerwehrinformationszentrum (FIZ)
Hier befinden sich das Feuerwehr-Bedienfeld und das Anzeigetableau sowie die Feuerwehr-Laufkarten.
Automatische und manuelle Melder
Brandmelder dienen der Branderkennung und -meldung. Sie können von Personen manuell bedient werden oder auch automatisch ihre Umgebung auf physikalische Kenngrößen (Wärme, Gaskonzentration, Feuchtigkeit etc.) überprüfen.
Akustische und optische Signalgeber
Durch akustische oder optische Signale können bedrohte Personen über einen Brand informiert und ggf. aus der gefährlichen Situation geführt werden. Hierzu zählen beispielsweise Sirenen oder Blitzleuchten, aber auch Sprachdurchsagen.
Schnittstellen und Ansteuerungen
Brandmeldeanlagen können auch weitere Brandschutzeinrichtungen automatisch ansteuern, wie Feuerschutzklappen, Sprachalarmierungen und Brandschutztüren.
Wann ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?
Eine Brandmeldeanlage wird üblicherweise von der Baubehörde vorgeschrieben. Sie finden Angaben über die geforderte Anlage im Brandschutzgutachten Ihres Gebäudes. Hier steht, ob Sie eine Anlage nach DIN 14675 als Hausalarm oder als aufgeschaltete Anlage zur Feuerwehr benötigen.
Zudem finden Sie im Gutachten Informationen über den Umfang der Anlage: Vollschutz, Teilschutz, Schutz von Fluchtwegen oder Einrichtungsschutz. Je nach Branche kann es sein, dass eine Sonderbauverordnung vorliegt, die Sie beachten müssen.
Möchten Sie eine Brandmeldeanlage freiwillig zu Ihrem Schutz installieren, gibt es keine Vorgaben. Sie können selbst entscheiden, wie Ihre Anlage eingerichtet werden soll.
Was kostet eine Brandmeldeanlage?
Die Frage nach den Kosten einer Brandmeldeanlage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten sind abhängig von verschiedenen Kriterien: Größe Ihres Gebäudes, dessen Nutzung und Räumlichkeiten, Anzahl notwendiger Brandmelder, Vorgaben des Brandschutzkonzeptes etc.
Meist fängt der Preis einer Brandmeldeanlage bei etwa 2.500 € an, kann jedoch bei einer größeren Anlage bis zu einem sechsstelligen Betrag steigen. Zudem ist bei einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 zu beachten, dass ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma notwendig ist. Für eine grobe Einschätzung Ihrer Gegebenheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Wann ist eine Feuerwehraufschaltung notwendig?
Je nach Bauverordnung kann eine Aufschaltung zur Feuerwehr bei Ihrer Brandmeldeanlage notwendig sein. Dies ist abhängig vom Gebäudetyp, -größe und Sonderbauverordnung. Sonderbauverordnungen gelten zum Beispiel für Einkaufszentren, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Flughäfen und Tiefgaragen.
In der Beherbergungsstättenverordnung steht zum Beispiel, dass Hotels, Pensionen sowie Herbergen mit mehr als 60 Betten eine Brandmeldeanlage mit automatischen und manuellen Brandmeldern installiert haben müssen. Zudem müssen die Alarmierungen unmittelbar automatisch zur Feuerwehr übertragen werden.
Diese Sonderverordnungen sind jedoch nicht in allen Bundesländern einheitlich. Falls Sie unsicher sind, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie oft sollte eine Wartung bei einer Brandmeldeanlage erfolgen?
Nach DIN 14675 müssen alle Brandmeldeanlagen regelmäßig von einer Fachfirma inspiziert und gewartet werden. Diese Fachfirma muss nach DIN 14675, wie es bei uns der Fall ist, für die Wartung von Brandmeldeanlagen zertifiziert sein. Zudem ist ein Wartungsvertrag vorgeschrieben, wenn Ihre Brandmeldeanlage nach DIN 14675 ausgeführt ist.
Einmal pro Jahr müssen alle Melder und jede Ansteuerung geprüft werden. Damit wird festgestellt, ob die Alarme in der Brandmeldezentrale korrekt ankommen und verarbeitet werden. Folgende Punkte werden bei der Wartung durchgeführt:
- Automatische Brandmelder: Testen der Rauchmelder mit Prüfgas, Wärmemelder mit speziellen Hitzeprüfköpfen, Druckknopfmelder durch manuelle Auslösung.
- Steuerung: Die in der Brandmeldezentrale programmierten Ansteuerungen von zusätzlichen Brandschutzeinheiten müssen getestet werden (Öffnen von Fluchttüren, Rauch- & Wärmeabzug etc.).
- Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD): Testen der FSD-Ansteuerung und Überprüfung der Funktionen.
- Akkus: Jede BMA ist für den Fall eines Stromausfalls mit Akkus gesichert. Daher müssen die Akkus im Ruhe- und Alarmzustand gemessen und alle vier Jahre ausgetauscht werden.
- Dokumentation: Jede Wartung muss im Prüfbuch der Brandmeldeanlage dokumentiert werden. Zur Dokumentation gemäß ISO 9001 werden zusätzlich Prüflisten verwendet. In diesen sind sämtliche Brandmelder und Steuerungen aufgeführt, die nach jedem Test dokumentiert werden.
- Pflege und Reinigung der Anlagenteile
Was ist eine Begehung der Brandmeldeanlage?
Eine Begehung ist eine Anforderung aus der DIN 14675 und DIN VDE 0833-1 und nicht zu verwechseln mit Wartungs-, Inspektions- oder Instandhaltungsmaßnahmen. In den genannten DIN-Normen wird vorgeschrieben, dass der Inhaber einer Brandmeldeanlage dazu verpflichtet ist, diese regelmäßig zu begehen.
Möchten Sie die Begehungen selbst durchführen, benötigen Sie eine gemäß Norm benannte und geschulte “sachkundige Person”. Diese geschulte Person muss durch eine Fachfirma in die Aufgabenstellung einer Begehung eingewiesen werden. Alle Begehungen müssen in einem Betriebsbuch festgehalten werden. Fallen bei der Begehung Mängel auf, müssen diese dokumentiert und unverzüglich von einer Fachfirma beseitigt werden. Im Schadenfall müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Brandmeldeanlage in regelmäßigen Intervallen gewartet und begangen wurde.
Begehungen müssen viermal jährlich durchgeführt werden. Hierbei werden folgende Prüfungen durchgeführt:
- Einhaltung der im Brandschutzkonzept festgelegten Überwachungsaufgaben
- Überprüfung der Aktualität der Feuerwehrlaufkarten und anderer Hilfsmittel (Änderungen der Raumnutzung, Umgebungsbedingungen etc.)
- Überprüfung des sichtbaren Zustandes aller Brandmeldeanlagen-Komponenten
- Überprüfung des Betriebsbuches auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch!
Persönliche Beratungshotline: 07181 9926 0
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben können, Sie natürlich über unsere Service-Hotline jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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