
Sprachalarmierungsanlagen
Sie benötigen eine Sprachalarmierungsanlage oder auch eine ELA-Anlage für den Brandschutz Ihres Gebäudes? Als ein wichtiger Teil der Brandschutzordnung gibt es einiges bei der Planung, Installation sowie Wartung zu beachten. Denn gut geplante Sprachalarmanlagen beruhigen Menschen in Notsituationen und leiten diese durch Sprachansage gezielt zum Ausgang. Diese effektive Evakuierung ist mit einem einfachen Warnsignalton nur schwer umsetzbar.
Als elektroakustisches Notfallwarnsystem können Sprachalarmierungsanlagen die Menschen aufklären:
- Soll der Raum geräumt werden? Oder bin ich hier sicher?
- Muss ich bestimmte Rettungswege nutzen? Oder ist das Treppenhaus vom Feuer betroffen?
- Ist dies nur ein Test oder Falschalarm? Oder liegt wirklich ein Notfall vor?
- Wie soll ich mich verhalten? Was soll ich tun?
Damit sind ELA-Anlagen häufig im Brandfall, aber auch in weiteren Bedrohungsszenarien relevant. DIETRICH Sicherheitstechnik sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter oder auch Besucher sicher evakuiert werden. Dafür setzen wir Sprachalarmanlagen, die auf dem neuesten Stand der Technik sind und alle Normen erfüllen, ein. Lassen Sie Ihre SAA-Anlage von uns im Raum Stuttgart, Fellbach, Esslingen, Waiblingen, Schwäbisch Gmünd, Mannheim und ganz Rhein-Neckar-Kreis installieren.
Rundum-Service für Ihre ELA-Anlage
Von der Planung über die Installation bis zur Wartung Ihrer Sprachalarmierungsanlage – bei DIETRICH Sicherheitstechnik erhalten Sie einen Rundum-Service für alle Schritte. Jede einzelne Phase wird dabei von uns selbst umgesetzt und überprüft. Dadurch haben Sie stets einen fachkundigen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Planung
Unser gemäß DIN 14675 zertifiziertes Planungsteam entwickelt für Sie eine maßgeschneiderte Lösung nach Brandschutzverordnung. Unter anderem prüfen wir mit unseren STI-Messgeräten, wie der Störpegel sowie der Nachhall sich auf die ELA-Anlage auswirken kann. Basierend darauf können wir aufgrund unserer Herstellerunabhängigkeit je nach Anforderung den optimalen Hersteller und ELA-System wählen.
Installation
Die Installation Ihrer ELA-Anlage kann entweder in einem Bestandsobjekt oder auch im Neubau erfolgen. Hierfür stimmen wir uns mit Ihnen ab, um Ihren Arbeitsablauf und Betrieb nicht zu stören.
Wartung und Instandhaltung
Auch in der fortlaufenden Wartung und Inspektion stehen wir Ihnen zur Verfügung. Eine Sprachalarmierungsanlage muss quartalsweise inspiziert und jährlich gewartet werden. Als zertifiziertes Unternehmen können wir verschiedene renommierte Hersteller von ELA-Systemen warten sowie inspizieren. Damit ist Ihre Sprachalarmierungsanlage stets funktionstüchtig und zuverlässig.
Sprachalarmanlagen mit Vorteilen
Ob Sprachalarmanlagen für Schulen, Einkaufszentren oder auch andere Gebäudekonstruktionen – Sie bieten eine Menge an Vorteilen:
Informativ
Ortskundige sowie nicht-ortskundige Personen können schnell informiert und sicher evakuiert werden.
Klarheit
Mittels Durchsagen können klare Handlungsanweisungen übermittelt werden.
Beruhigung
Gegebenenfalls können entstehende Massenpaniken reduziert werden.
International
Alarmdurchsagen sind in mehreren Sprachen möglich.
Flexibel
Alarm-Durchsagen können gezielt in bestimmten Bereichen oder Stöcken ausgestrahlt werden.
Anpassbar
Sprachalarmierungen können an die Raumakustik angepasst werden.
Einsatz
ELA-Anlagen können zusätzlich für Hintergrundmusik sowie Durchsagen verwendet werden.
FAQ
Was ist eine Sprachalarmierungsanlage?
Eine Sprachalarmierungsanlage, abgekürzt SAA, ist eine klassische ELA-Anlage auf Basis der 100 V-Technik mit einem oder auch mehreren verbundenen Mikrofonen. Sie dient der Alarmierung von Menschen und Erteilung von Anweisungen zur Evakuierung von Gebäuden. Im Falle einer Gefahrenalarmierung wird die Sprachalarmierungsanlage durch beispielsweise die Brandmeldeanlage automatisch in Betrieb gesetzt. Dann wird über die ELA-Anlage Informationen und Handlungsanweisungen kommuniziert. Der Vorteil: Die Reaktionszeit der gefährdeten Personen wird verkürzt und Ihre Selbstrettung sichergestellt.
Die Sprachalarmierungsanlage kann im Brandschutzkonzept oder auch in der Baugenehmigung gefordert werden. Meist wird sie gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt damit Normen wie DIN EN 54-16, DIN VDE 0833-4, DIN EN 54-4. Zur Planung und Installation von ELA-Anlagen benötigen Unternehmen zudem die DIN 14675 Zertifizierung. Mit DIETRICH Sicherheitstechnik sind Sie auf der sicheren Seite! Wir planen, installieren und warten Ihre Sprachalarmanlage nach DIN und verfügen über die benötigten Zertifizierungen sowie Fachwissen.
Wann ist eine Sprachalarmierungsanlage Pflicht?
Ab wann eine Sprachalarmierungsanlage Pflicht ist, kann man allgemein nicht beantworten. Es gibt verschiedene Normen und damit auch zahlreiche Vorschriften, die sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden. Zum Beispiel fällt darunter die DIN EN-54 Norm für Brandmeldeanlagen, die definiert, wann Sprachalarmanlagen eingebaut werden müssen.
Meist sind folgende Werte ausschlaggebend dafür, ob Sie eine Sprachalarmierungsanlage benötigen:
- Versammlungsstätte ab einer Grundfläche von 1.000 m²
- Versammlungsstätten, in denen sich regelmäßig über 3.000 Personen während dem Tagesbetrieb aufhalten
- Verkaufsräume sowie -flächen, die größer als 2.000 m² sind.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei bei einer unverbindlichen Erstberatung, ob eine Sprachalarmierungsanlage benötigt wird oder auch nicht. Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung!
Was sind die Mindestanforderungen an eine Sprachalarmierungsanlage?
Sobald Sie die Pflicht haben, eine Sprachalarmierungsanlage zu installieren und instand zu halten, muss diese mindestens sechs zentrale Vorschriften erfüllen. Erst mit der Erfüllung der Anforderungen nimmt ein Brandschutzbeauftragter Ihre Anlage ab.
6 Vorschriften einer Sprachalarmanlage:
- Benötigt zwei voneinander getrennte Energiequellen
Beide Energiequellen müssen Ihre ELA-Anlage eigenständig versorgen können. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer Unterbrechung der Stromzufuhr die zweite unabhängige Stromversorgung einspringen kann. - Die Leitungswege müssen überwacht werden
Die Überwachung der Leitungswege Ihrer Sprachalarmierungsanlage kann beispielsweise durch einen Pilotton geschehen. Dieser Ton ist von Menschen nicht hörbar, sondern nur für die selbstständige Überwachung der Anlage relevant. - Verbindung mit der Brandmeldeanlage
Ihre Sprachalarmierungsanlage muss mit der Brandmeldeanlage verbunden sein, damit die Anlage von der Brandmeldeanlage im Notfall angesteuert werden kann. Die Schnittstelle muss zugelassen und abgenommen werden. - Manuell auslösbar
Ihre ELA-Anlage muss zu jeder Zeit manuell auslösbar sein. - Stets betriebsbereit
Ohne Ausfallzeiten muss Ihre ELA-Anlage stets betriebsbereit sein. - Mindest-Schallpegel
Ihre Sprachalarmierungsanlage benötigt einen Mindest-Schallpegel von mehr als 10 dB über der Umgebungslautstärke. Um eine gute Sprachverständlichkeit zu garantieren, planen wir stets lieber mit einem Lautsprecher mehr.
Welche Sicherheitsstufen gibt es im Bereich Sprachalarmierung?
Die Sicherheitsanforderungen an Sprachalarmierungsanlagen sind oftmals verschieden. Je nach Räumlichkeiten, Risikoanalyse, Betrieb sowie weiteren Faktoren wird dem Gebäude eine Sicherheitsstufe zugeteilt.
Sicherheitsstufe I:
- Gebäude mit weniger als 2.000 m² Fläche
- Gebäude mit einem Fassungsvermögen von weniger als 200 Personen
- Defekte Leitungen dürfen nicht zum Ausfall der Sprachalarmierung eines ganzen Stockwerkes, sondern nur zu einem einzigen Brandabschnitt oder Alarmierungsbereich führen.
Sicherheitsstufe II:
- Gebäude mit mehr als 2.000 m² Fläche
- Gebäude mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Personen
- A/B-Linien-Verkabelung ist vorgeschrieben. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Fehler im ELA-Verstärker oder auf dem Übertragungsweg nicht zum Ausfall der Sprachalarmierung in einem Bereich führt
- Sprachverständlichkeit darf unter keinen Bedingungen unter 0,5 fallen
- Der Schalldruck darf unter keinen Bedingungen über 3 Dezibel sinken
Sicherheitsstufe III:
- Betrifft Gebäude mit hohen Ausfallrisiken wie Kraftwerke und risikoreichen Industrieanlagen
- Hier gelten alle Kriterien der Sicherheitsstufe II
- Ihre Anlage muss um eine komplette weitere Sprachalarmierungsanlage erweitert werden, damit eine einzelne Anlage redundant ist. Es wird sichergestellt, dass bei Ausfall einer Anlage ein weiteres System zur Verfügung steht.
Was definiert den Beschallungsumfang meiner Sprachalarmanlage?
Der Beschallungsumfang kann in zwei Stufen unterteilt werden: Vollschutz und Teilschutz.
Muss Ihre Sprachalarmierungsanlage einen Vollschutz sicherstellen, muss sie sämtliche Bereiche abdecken – von Nassräumen bis hin zu Lagerräumen.
Wird nur ein Teilschutz gefordert, dann muss Ihre ELA-Anlage nur ausgewählte Gebäudebereiche abdecken. Jedoch müssen zumindest alle Meldebereiche Ihrer Brandmeldeanlage abgedeckt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch!
Persönliche Beratungshotline: 07181 9926 0
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben können, Sie natürlich über unsere Service-Hotline jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Leistungen im Überblick