Flucht-/Rettungswegpläne
Feuerwehrpläne
Lebensrettende Informationen für den Ernstfall
Flucht- & Rettungswegpläne: Klarheit und Sicherheit in Gefahrensituationen
Stellen Sie mithilfe von Flucht- und Rettungsplänen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter oder Besucher sicher. Der Plan hilft Personen im Notfall den schnellsten und sichersten Weg nach draußen zu finden. Zudem geben die Pläne Auskunft über die notwendigen Hilfseinrichtungen und Regeln für das Verhalten bei Unfällen oder im Brandfall. Die Pläne dienen zur Nutzung im Gefahrenfall sowie zur Vorbereitung und Schulung der Personen im Gebäude.
Für die Rettungskräfte ist ein Flucht- und Rettungsplan vor allem in komplexen Gebäuden wie Schulen, Hotels, Flughäfen und Krankenhäuser äußerst hilfreich. Mithilfe der Pläne können sich Rettungskräfte sowie betroffene Personen schneller im Gebäude orientieren. Gerne erstellen wir für Sie einen Plan nach DIN – Fragen Sie jetzt an.
Fluchtwegplan gemäß Vorschriften & DIN-Normen
Die Vorschriften und Forderungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen stammen aus der Arbeitsstättenverordnung §55 und der BGV A8. Damit ist ein Plan in folgenden Fällen erforderlich:
- Bei unüberschaubarer Flucht- und Rettungswegführung wie über mehrere Geschosse oder durch große Räume.
- Bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen wie bei Gebäuden mit Besucherverkehr.
- In Bereichen mit erhöhten Risiken wie Gebäude mit brandgefährdeten Anlagen oder Maschinen.
Ebenfalls existieren Vorschriften, wie ein Flucht- und Rettungsplan aussehen und was gekennzeichnet werden muss. Hier eine Zusammenfassung der Anforderungen:
- Kennzeichnung vom Standpunkt, Notausgänge, Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Plan muss übersichtlich gestaltet und gut lesbar sein
- Farbliche Gestaltung unter Verwendung von Sicherheitsfarben und -Zeichen
- Darstellung mit mindestens einem Maßstab von 1:250 und Format von A3 (DIN ISO 23601)
- Darstellung einer Legende
- Aktualisierung bei Veränderungen der Einrichtung
- Prüfung der Pläne mindestens alle 2 Jahre (BGV A8 §20)
- Eindeutige, kurze sowie prägnante Verhaltensregeln für den Gefahrenfall
- Erstellung nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8)
Feuerwehrpläne: Effiziente Orientierung für schnelle Rettung und Brandbekämpfung
Retten Sie mithilfe von Feuerwehrplänen nicht nur Menschenleben, sondern vermeiden Sie damit auch große Sach- und Umweltschäden. Sie sollen die Reaktionszeit der Feuerwehr minimieren, indem sie klare Informationen bereitstellen und den Einsatzkräften ermöglichen, schnell und sicher handeln zu können.
Diese Pläne enthalten normalerweise:
- Gebäude- und Geländeinformationen: Darstellung der Gebäudestruktur, einschließlich der Lage von Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöschern, Feuermeldern, Notausgängen, Hydranten, Gas- und Stromabschaltventilen usw. Auch externe Strukturen wie Zufahrtswege, Parkplätze, Hydranten in der Umgebung usw. können enthalten sein.
- Notfallkontakte: Kontaktinformationen von Verantwortlichen vor Ort sowie Angaben zu speziellen Risikofaktoren oder besonderen Bedingungen, die für die Feuerwehr wichtig sein könnten.
- Besondere Gefahrenhinweise: Informationen über potenziell gefährliche Materialien, Gasleitungen, elektrische Verteilungssysteme oder andere spezielle Risiken, die bei einem Brand oder einer anderen Notfallsituation berücksichtigt werden müssen.
- Zugangswege für die Feuerwehr: Klare Darstellung von Zufahrtswegen und Zugangspunkten für Feuerwehrfahrzeuge, um sicherzustellen, dass die Feuerwehr schnell und effizient an den Ort des Geschehens gelangen kann.
Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Die Erstellung von Feuerwehrplänen muss nach DIN 14095 von fachlich qualifizierten Personen, wie unserem DIETRICH Sicherheitstechnik-Team, durchgeführt werden. Die Person muss erfahren im Bereich Brandschutz, Gefahrenstoffe sowie Arbeitsschutz sein.
In Abstimmung mit dem Eigentümer der Anlage sowie der örtlichen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle wird Ihr Feuerwehrplan ausgearbeitet.
Der Umfang des Feuerwehrplans ist abhängig von der Größe der Anlage sowie den darin befindlichen relevanten Objekten und Gefahrenquellen. Nach der Abnahme des Plans von der Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle muss dieser alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden. Gerne übernehmen wir für Sie Ihre Verantwortung – von Planung über Erstellung bis hin zur Abnahme und Prüfung.
In der DIN 14095 sind die Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen zur Einheitlichkeit geregelt und können von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob Sie einen Feuerwehrplan benötigen, ist abhängig von der Lage und der Art des Gebäudes sowie von dessen Nutzung.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Feuerwehrplan im Großraum Stuttgart und Mannheim.
Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenfreie Erstberatung.
Wir sind Ihr Experte für Feuerwehrpläne
Unsere qualifizierten Experten verfügen über langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse, um die spezifischen Anforderungen Ihres Gebäudes oder Geländes zu analysieren und genau darauf abgestimmte Pläne zu entwickeln. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um Ihren Feuerwehrplan, damit Sie sich auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher verlassen können.
Erstellen
Feuerwehrpläne von Experten erstellt
Dietrich Sicherheitstechnik ist Ihr kompetenter Partner für die Erstellung von Feuerwehrplänen. Unsere erfahrenen Fachleute analysieren gründlich Ihre Gebäudestruktur und Ihre spezifischen Sicherheitsanforderungen, um maßgeschneiderte Pläne zu erstellen, die den höchsten Standards entsprechen. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten Aspekte wie Gebäude- und Geländeinformationen, Flucht- und Rettungswege, Standorte von Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen sowie besondere Gefahrenhinweise. Unsere professionellen Pläne tragen dazu bei, die Effizienz der Feuerwehreinsätze zu maximieren und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten.
Prüfen
Damit Ihr Feuerwehrplan immer auf dem neuesten Stand ist
Bei Dietrich Sicherheitstechnik legen wir großen Wert auf die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Feuerwehrpläne, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Vorschriften und Best Practices entsprechen. Gemäß den geltenden Richtlinien müssen Feuerwehrpläne alle zwei Jahre überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind und den sich ändernden Anforderungen gerecht werden. Unsere Experten stehen Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Feuerwehrplan stets auf dem neuesten Stand ist und im Ernstfall zuverlässig funktioniert. Mit Dietrich Sicherheitstechnik können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Sicherheitsvorkehrungen kontinuierlich optimiert werden, um höchsten Schutz zu gewährleisten.
FAQs
Welche Angaben muss ein Feuerwehrplan enthalten?
Ein Feuerwehrplan muss alle Informationen enthalten, die der Feuerwehr helfen, sich schnell zu orientieren, Gefahren zu erkennen und den Brand zu löschen. Folgende Angaben sollte daher ein Feuerwehrplan beinhalten:
- Darstellung der baulichen Anlage
- Bezeichnung des Gebäudes sowie Anzahl der Geschosse
- Durchfahrtsbreiten und -höhen
- Befahrbare und nicht befahrbare Flächen für die Feuerwehr
- Angrenzende und benachbarte Straßen und Gebäude sowie deren Nutzung
- Standort der Brandmeldeanlage und der Übertragungseinrichtung
- Standort der Wasserentnahmestellen, Löschanlagen und -wasserrückhaltung
- Einzeichnung von Trennwänden und Brandabschnitten
- Standort der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Angaben über Gefahrenstoffarten und -mengen
- Bodeneinläufe
- Standort der Haupttrennstellen für Gas, Wasser und Strom
Was sind die Bestandteile eines Feuerwehrplans?
Ein Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan zusammen. Bei besonderen Spezifikationen können spezifische Detailpläne wie Abwasserpläne ergänzt werden.
Übersichtslageplan
Der Übersichtslageplan besteht aus dem Grundrissplan des gesamten Objektes. Hier werden die Geschosse der einzelnen Gebäude angegeben, Brandabschnitte sowie Zugänge eingezeichnet und die anliegenden Nachbargebäude, Straßen etc. angegeben.
Stockwerkpläne
Die Stockwerkpläne sind die Pläne der einzelnen Geschosse mit Einzeichnung von Treppenhäusern, Aufzügen, Gefahrenbereichen, Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen etc. Liegen besondere Gefahrenbereiche vor, können diese als ein zusätzlicher Detailplan gefordert werden.
Verzeichnis mit Legende
Bei der Legende werden die verwendeten Grafiksymbole erläutert und dargestellt. Zudem werden die einzelnen Gebäude mit der jeweiligen Nutzung aufgeführt.
Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation
Hier werden zusätzliche Informationen der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Darunter fallen die Auflistung der Gefahrenstoffe im Einsatz und Lager, mögliche Schutzmaßnahmen, zu verwendende Löschmittel und allgemeine Informationen nach Forderung der Brandschutzdienststelle.
Wo müssen Feuerwehrpläne hinterlegt werden?
Feuerwehrpläne müssen an gut sichtbaren Stellen in einem Gebäude oder einer Einrichtung hinterlegt werden. Typischerweise werden sie in speziellen Feuerwehrplanbehältern oder -schränken aufbewahrt, die an den z.B. im Eingangsbereich, auf Rettungswegen oder in der Technikzentrale des Gebäudes angebracht werden sollten.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Feuerwehrpläne gut sichtbar und leicht zugänglich sind, damit sie im Notfall von allen relevanten Personen schnell gefunden werden können.
Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?
Die Erstellung von Feuerwehrplänen sollte von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über das entsprechende Fachwissen im Bereich Brandschutz, Gefahrenstoffe und Arbeitsschutz verfügen. Allerdings sollte die Erstellung auch in enger Abstimmung mit dem Eigentümer und der örtlichen Feuerwehrdienststellen erfolgen.
Gerne kümmern wir uns als Sicherheitsexperten um Ihren Feuerwehrplan! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Wann sind Feuerwehrpläne erforderlich?
Feuerwehrpläne spielen eine entscheidende Rolle im Brandschutzkonzept, indem sie Leben schützen, Sachschäden minimieren und den Einsatzkräften im Notfall eine effektive Einsatzführung ermöglichen. Die spezifischen Anforderungen können je nach Region oder geltenden Vorschriften variieren. Grundsätzlich sind Feuerwehrpläne jedoch erforderlich in öffentlichen Einrichtungen wie Hotels oder Theatern, in gefährdeten Bereichen wie Lagerhäusern oder Produktionsanlagen sowie in komplexen Gebäudestrukturen wie Krankenhäusern, Einkaufszentren, Bürokomplexen oder Schulen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch!
Persönliche Beratungshotline: 07181 9926 0
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben können, Sie natürlich über unsere Service-Hotline jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unsere Leistungen im Überblick