
Flucht- und Rettungswegpläne
Feuerwehrpläne
Flucht- & Rettungswegpläne
Stellen Sie mithilfe von Flucht- und Rettungsplänen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter oder Besucher sicher. Der Plan hilft Personen im Notfall den schnellsten und sichersten Weg nach draußen zu finden. Zudem geben die Pläne Auskunft über die notwendigen Hilfseinrichtungen und Regeln für das Verhalten bei Unfällen oder im Brandfall. Die Pläne dienen zur Nutzung im Gefahrenfall sowie zur Vorbereitung und Schulung der Personen im Gebäude.
Für die Rettungskräfte ist ein Flucht- und Rettungsplan vor allem in komplexen Gebäuden wie Schulen, Hotels, Flughäfen und Krankenhäuser äußerst hilfreich. Mithilfe der Pläne können sich Rettungskräfte sowie betroffene Personen schneller im Gebäude orientieren. Gerne erstellen wir für Sie einen Plan nach DIN – Fragen Sie jetzt an.
Fluchtwegplan gemäß Vorschriften & DIN-Normen
Die Vorschriften und Forderungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen stammen aus der Arbeitsstättenverordnung §55 und der BGV A8. Damit ist ein Plan in folgenden Fällen erforderlich:
- Bei unüberschaubarer Flucht- und Rettungswegführung wie über mehrere Geschosse oder durch große Räume.
- Bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen wie bei Gebäuden mit Besucherverkehr.
- In Bereichen mit erhöhten Risiken wie Gebäude mit brandgefährdeten Anlagen oder Maschinen.
Ebenfalls existieren Vorschriften, wie ein Flucht- und Rettungsplan aussehen und was gekennzeichnet werden muss. Hier eine Zusammenfassung der Anforderungen:
- Kennzeichnung vom Standpunkt, Notausgänge, Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Plan muss übersichtlich gestaltet und gut lesbar sein
- Farbliche Gestaltung unter Verwendung von Sicherheitsfarben und -zeichen
- Darstellung mit mindestens einem Maßstab von 1:250 und Format von A3 (DIN ISO 23601)
- Darstellung einer Legende
- Aktualisierung bei Veränderungen der Einrichtung
- Prüfung der Pläne mindestens alle 2 Jahre (BGV A8 §20)
- Eindeutige, kurze sowie prägnante Verhaltensregeln für den Gefahrenfall
- Erstellung nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8)
Feuerwehrpläne
Retten Sie mithilfe von Feuerwehrplänen nicht nur Menschenleben, sondern vermeiden Sie damit auch große Sach- und Umweltschäden. Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr als Führungsmittel zur schnellen Orientierung inner- und außerhalb des Gebäudes sowie zur Beurteilung der Lage. Mithilfe des Feuerwehrplans kann sich die Feuerwehr über die Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie Gefahren informieren.
In der DIN 14095 sind die Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen zur Einheitlichkeit geregelt und können von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob Sie einen Feuerwehrplan benötigen, ist abhängig von der Lage und der Art des Gebäudes sowie von dessen Nutzung. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Feuerwehrplan im Großraum Stuttgart und Mannheim. Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenfreie Erstberatung.
Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Die Erstellung von Feuerwehrplänen muss nach DIN 14095 von fachlich qualifizierten Personen, wie unserem DIETRICH Sicherheitstechnik-Team, durchgeführt werden. Die Person muss erfahren im Bereich Brandschutz, Gefahrenstoffe sowie Arbeitsschutz sein. In Abstimmung mit dem Eigentümer der Anlage sowie der örtlichen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle wird Ihr Feuerwehrplan ausgearbeitet.
Der Umfang des Feuerwehrplans ist abhängig von der Größe der Anlage sowie den darin befindlichen relevanten Objekten und Gefahrenquellen. Nach der Abnahme des Plans von der Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle muss dieser alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden. Gerne übernehmen wir für Sie Ihre Verantwortung – von Planung über Erstellung bis hin zur Abnahme und Prüfung.
FAQs
Welche Angaben muss ein Feuerwehrplan enthalten?
Ein Feuerwehrplan muss alle Informationen enthalten, die der Feuerwehr helfen, sich schnell zu orientieren, Gefahren zu erkennen und den Brand zu löschen. Folgende Angaben sollte daher ein Feuerwehrplan beinhalten:
- Darstellung der baulichen Anlage
- Bezeichnung des Gebäudes sowie Anzahl der Geschosse
- Durchfahrtsbreiten und -höhen
- Befahrbare und nicht befahrbare Flächen für die Feuerwehr
- Angrenzende und benachbarte Straßen und Gebäude sowie deren Nutzung
- Standort der Brandmeldeanlage und der Übertragungseinrichtung
- Standort der Wasserentnahmestellen, Löschanlagen und -wasserrückhaltung
- Einzeichnung von Trennwänden und Brandabschnitten
- Standort der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Angaben über Gefahrenstoffarten und -mengen
- Bodeneinläufe
- Standort der Haupttrennstellen für Gas, Wasser und Strom
Was sind die Bestandteile eines Feuerwehrplans?
Ein Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan zusammen. Bei besonderen Spezifikationen können spezifische Detailpläne wie Abwasserpläne ergänzt werden.
Übersichtslageplan
Der Übersichtslageplan besteht aus dem Grundrissplan des gesamten Objektes. Hier werden die Geschosse der einzelnen Gebäude angegeben, Brandabschnitte sowie Zugänge eingezeichnet und die anliegenden Nachbargebäude, Straßen etc. angegeben.
Stockwerkpläne
Die Stockwerkpläne sind die Pläne der einzelnen Geschosse mit Einzeichnung von Treppenhäusern, Aufzügen, Gefahrenbereichen, Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen etc. Liegen besondere Gefahrenbereiche vor, können diese als ein zusätzlicher Detailplan gefordert werden.
Verzeichnis mit Legende
Bei der Legende werden die verwendeten Grafiksymbole erläutert und dargestellt. Zudem werden die einzelnen Gebäude mit der jeweiligen Nutzung aufgeführt.
Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation
Hier werden zusätzliche Informationen der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Darunter fallen die Auflistung der Gefahrenstoffe im Einsatz und Lager, mögliche Schutzmaßnahmen, zu verwendende Löschmittel und allgemeine Informationen nach Forderung der Brandschutzdienststelle.
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Wenn Sie Fragen oder Probleme haben können, Sie natürlich über unsere Service-Hotline jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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